Informationen für Eltern:

Termine 2042/25



Grundschulempfehlung (GSE), Beratungsverfahren, Anmeldung an einer weiterführenden Schule 

  • bis 26. Januar 2024:
    Informations- und Beratungsgespräche über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl. 
  • 1. Februar 2024:
    Klassenkonferenz entscheidet über die GSE. 
  • 2. Februar 2024:
    Ausgabe der GSE mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.  
  • bis spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der GSE (8.2.2024): 
    Mitteilung der Erziehungsberechtigten an die Grundschule, ob eine Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren gewünscht wird. 
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Information zur GSE:

Beobachtungsmöglichkeiten für Eltern 

Welche Fähigkeiten hat mein Kind?
1. Wie fasst mein Kind Neues auf?
2. Wie gut ist das Gedächtnis meines Kindes?
3. Welchen sprachlichen Entwicklungsstand hat mein Kind?
4. Wie lernt und arbeitet mein Kind?
5. Wie konzentrationsfähig ist mein Kind?
6. Wie verhält sich mein Kind in der Gemeinschaft?
7. Wie belastbar ist mein Kind?
Möglichkeiten der Unterstützung durch Eltern
Wie kann ich meinem Kind helfen?
☺ Ich habe Vertrauen in die Fähigkeiten meines Kindes.
☺ Ich glaube daran, dass mein Kind sein Ziel erreicht.
☺ Ich lobe alles, was mein Kind gut hinbekommt.
☺ Ich helfe meinem Kind, wenn es meine Hilfe braucht oder einfordert.
☺ Ich wirke beruhigend auf mein Kind ein, wenn es aufgeregt oder ängstlich ist.
☺ Ich helfe meinem Kind, Misserfolge zu verarbeiten.
☺ Ich zeige meinem Kind, was es schon kann und bespreche mit ihm, was noch geübt oder beachtet werden muss.
Was sollte ich vermeiden?
:-( Ich drohe meinem Kind nicht mit Strafen, wenn es „versagen“ sollte. 
:-( Ich strafe mein Kind nicht wegen schwächeren Leistungen. 
:-( Ich verbiete ihm bei Misserfolgen nicht das, was ihm am liebsten ist. 

Anmeldung an den weiterführenden Schulen - einheitliche Vorgehensweise in Stuttgart

Anmeldung für Klasse 5

Die Aufnahme an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen findet in diesem Schuljahr 09. und 10. März 2022 statt. 

Neu: Eltern, die das "besondere Beratungsverfahren" in Anspruch nehmen, sollten ihr Kind grundsätzlich an der von ihnen gewünschten Schule im regulär vorgesehenen Zeitraum anmelden, auch wenn die Beratung noch nicht abgeschlossen ist und sie sich ggf. noch anders entscheiden werden. Sie können spätestens bis Donnerstag, 1. April 2022 eine Ummeldung vornehmen.

In diesem Schuljahr kann die Anmeldung auch elektronisch oder fernmündlich vorgesehen werden. Eine Anmeldung in Präsenz ist nicht zwingend nachzuholen.

[Informationen des Kultusministeriums]

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei einer fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung an die gewünschte Schule zu übersenden oder bei einer persönlichen Anmeldung (falls an der Schule möglich) vorzulegen:

  • ausgefülltes Anmeldeformular der Schule (erhältlich bei der Schule/ Download von der Schulhomepage)
  • Kopie der Geburtsurkunde / des Kinderpasses 
  • Nachweis über ausreichenden Masern-Impfschutz - Kopie des Impfpasses oder eine ärztliche Bescheinigung
  • Grundschulempfehlung im Original (Blatt 3 und 4) - postalisch oder als Einwurf in den Schulbriefkasten