Informationen für Eltern:

Termine 2023/24



Grundschulempfehlung (GSE), Beratungsverfahren, Anmeldung an einer weiterführenden Schule 

  • bis 26. Januar 2024:
    Informations- und Beratungsgespräche über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl. 
  • 1. Februar 2024:
    Klassenkonferenz entscheidet über die GSE. 
  • 2. Februar 2024:
    Ausgabe der GSE mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.  
  • bis spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der GSE (8.2.2024): 
    Mitteilung der Erziehungsberechtigten an die Grundschule, ob eine Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren gewünscht wird. 
  • bis 22. März 2024:
    Besonderes Beratungsverfahren mit 
    Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft. 
  • neu: Montag, 5. bis Donnerstag, 8. März 2024
    Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung 
    Schriftlich oder persönlich möglich - Bitte informieren Sie sich direkt bei der gewünschten Schule.
  • … für Schülerinnen und Schüler nach dem Beratungsverfahren:
    bis 10. April 2024
  • Über die Termine für das Beratungsverfahren werden die Eltern gesondert
    informiert. 



Information zur GSE:
1. Beratungslehrer/-in
Wenn Sie Ihr Kind am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen lassen wollen, steht Ihnen als weitere Entscheidungshilfe eine Beratungslehrkraft zur Verfügung.
Im besonderen Beratungsverfahren werden Ihnen angeboten:

  •  Ein Beratungsgespräch mit einer Beratungslehrkraft.
  • Ein Beratungsgespräch mit einer Beratungslehrkraft ggf. in Verbindung mit der Durchführung von Begabungstests und einem anschließenden Auswertungsgespräch.

Bitte füllen Sie in diesem Fall den Anmeldebogen „Besonderes Beratungsverfahren" (Blatt 2) aus und geben Sie ihn an die Grundschule zurück.
2. Hinweis
Die abgegebene Grundschulempfehlung wird gegenstandslos, wenn:  
a)  eine Schülerin bzw. ein Schüler das Ziel der Grundschule nicht erreicht,      
d. h. nicht in Klasse 5 versetzt werden kann.  
b)  der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Unterstützungs- und Bildungsangebot
geklärt werden soll.  
c)  die Klasse 4 der Grundschule freiwillig wiederholt wird.      


Beobachtungsmöglichkeiten für Eltern 

Welche Fähigkeiten hat mein Kind?
1. Wie fasst mein Kind Neues auf?
2. Wie gut ist das Gedächtnis meines Kindes?
3. Welchen sprachlichen Entwicklungsstand hat mein Kind?
4. Wie lernt und arbeitet mein Kind?
5. Wie konzentrationsfähig ist mein Kind?
6. Wie verhält sich mein Kind in der Gemeinschaft?
7. Wie belastbar ist mein Kind?
Möglichkeiten der Unterstützung durch Eltern
Wie kann ich meinem Kind helfen?
☺ Ich habe Vertrauen in die Fähigkeiten meines Kindes.
☺ Ich glaube daran, dass mein Kind sein Ziel erreicht.
☺ Ich lobe alles, was mein Kind gut hinbekommt.
☺ Ich helfe meinem Kind, wenn es meine Hilfe braucht oder einfordert.
☺ Ich wirke beruhigend auf mein Kind ein, wenn es aufgeregt oder ängstlich ist.
☺ Ich helfe meinem Kind, Misserfolge zu verarbeiten.
☺ Ich zeige meinem Kind, was es schon kann und bespreche mit ihm, was noch geübt oder beachtet werden muss.
Was sollte ich vermeiden?
:-( Ich drohe meinem Kind nicht mit Strafen, wenn es „versagen“ sollte. 
:-( Ich strafe mein Kind nicht wegen schwächeren Leistungen. 
:-( Ich verbiete ihm bei Misserfolgen nicht das, was ihm am liebsten ist. 

Anmeldung an den weiterführenden Schulen - einheitliche Vorgehensweise in Stuttgart

Anmeldung für Klasse 5

Die Aufnahme an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen findet in diesem Schuljahr 09. und 10. März 2022 statt. 

Neu: Eltern, die das "besondere Beratungsverfahren" in Anspruch nehmen, sollten ihr Kind grundsätzlich an der von ihnen gewünschten Schule im regulär vorgesehenen Zeitraum anmelden, auch wenn die Beratung noch nicht abgeschlossen ist und sie sich ggf. noch anders entscheiden werden. Sie können spätestens bis Donnerstag, 1. April 2022 eine Ummeldung vornehmen.

In diesem Schuljahr kann die Anmeldung auch elektronisch oder fernmündlich vorgesehen werden. Eine Anmeldung in Präsenz ist nicht zwingend nachzuholen.

[Informationen des Kultusministeriums]

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei einer fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung an die gewünschte Schule zu übersenden oder bei einer persönlichen Anmeldung (falls an der Schule möglich) vorzulegen:

  • ausgefülltes Anmeldeformular der Schule (erhältlich bei der Schule/ Download von der Schulhomepage)
  • Kopie der Geburtsurkunde / des Kinderpasses 
  • Nachweis über ausreichenden Masern-Impfschutz - Kopie des Impfpasses oder eine ärztliche Bescheinigung
  • Grundschulempfehlung im Original (Blatt 3 und 4) - postalisch oder als Einwurf in den Schulbriefkasten